MEINE HONORARE
(zuzüglich 19 % Umsatzsteuer)
Recherche
Stundensatz: 40,00 €
Tagessatz: 300,00
€
Redaktion
Stundensatz: 45,00 €
Tagessatz: 350,00
€
Text und Lektorat
Stundensatz: 55,00 €
Tagessatz: 400,00
€
oder
Pro Normseite: 150,00 €
(2.000 Zeichen)
Konzept
Stundensatz: 60,00 €
Tagessatz: 450,00
€
Darüber hinaus gelten die Statuten des DJV:
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für freie Journalisten Wort und Bild
Allgemeines
Diese
Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitrage (Material).
Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten.
Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen
Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als
Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die
Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen,
soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich
vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur,
wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt
deutsches Recht.
Honorare
Jede
vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe
des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu
vereinbaren. Die Rubrik „Hinweis" gilt ergänzend. Honorare sind stets
Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung
zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der
Beitrag angenommen ist. Hat der Besteller
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt,
kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten
werden.
Urheberrecht
Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder
sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit
der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt
insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte
Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen
werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines
Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§
34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs.
4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte
durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des
Journalisten nicht erfolgen.
Das
Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in
ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder
bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen
von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.
Das
Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt
werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den
Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
Das
Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht
verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der
publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und
Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in
der Veröffentlichung auszuweisen.
Ein
Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer
Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum
einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen
die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
Die
Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.
Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte
durch den Besteller nicht verbunden.
Der
Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25
Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Der
Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung.
Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat
durch Einschreiben zu erfolgen.
Für
Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren
gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller
weist einen geringeren Schaden nach.
Für die Zusammenstellung einer
Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang
des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl.
Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet
keine Nutzungs- oder
Eigentumsrechte.
Bei
unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer
Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen
Nutzungshonorars fällig.
Beabsichtigt
der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des
Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder
genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat
er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten
Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Unterbleibt
die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG, oder verstößt der
Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in
Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl.
Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung
des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
Hinweis
Falls
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen
Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung
sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht
der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten
ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw.
bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ)
anzuwenden.
Erfüllungsort
für die
Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des
Journalisten.
